Montlingen · Kunststoffindustrie
Zweck der Gesellschaft ist die Fabrikation sowie Herstellung, Handel und der Vertrieb von Kunststoffteilen, ferner der Kauf und Verkauf und die Auswertung von Patenten und Lizenzen. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch den Handel und die Fabrikation von weiteren Erzeugnissen, welche mit dem Hauptzweck in Zusammenhang stehen, aufzunehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]
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Diese Berufe werden in der Branche Kunststoffindustrie aktuell besonders oft ausgeschrieben.
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