Schaffung der Voraussetzungen für den Vollzug des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, über die Invalidenversicherung, über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft, über die Familienzulagen in der Landwirtschaft, über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, des Familienzulagengesetzes und des Gesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung sowie Ausführung verschiedener vom Kanton übertragener Aufgaben und die Erbringung weiterer Dienstleistungen im Bereich der sozialen Sicherheit.
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