Die Stiftung bezweckt, den Familienmitgliedern des Gründers bzw. dessen Rechtsnachfolgern finanzielle Mittel in folgenden Fällen zukommen zu lassen: - Zur Überbrückung einer finanziellen Notlage (Krankheits- oder Invalidität sowie unverschuldete Arbeitslosigkeit); - Kosten für Erziehung und Ausbildung; - Ausstattung bei Heirat; - Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Sie versucht diesen Zweck zu erreichen durch: a) die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art; b) die Bestreitung anfallender Kosten; c) die Gewährung von verzinslichen und unverzinslichen Darlehen; d) die Durchführung oder Förderung von Massnahmen oder Einrichtungen, die mit der oben aufgeführten Zweckumschreibung der Familienstiftung vereinbar sind.
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