Die Gesellschaft stellt im Rahmen des Leistungsauftrages und der Leistungsvereinbarung des Kantons Luzern für alle Kantonseinwohnerinnen und -einwohner die Spitalversorgung gemäss § 2 des Spitalgesetzes vom 11. September 2006 (SRL Nr. 800a) wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sicher. Sie bietet Leistungen der Akut- und Rehabilitationsmedizin an; kann alle Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern, oder die mit diesem Zweck zusammenhängen. Sie kann insbesondere ambulante Leistungen ausserhalb der Spitalbetriebe anbieten; kann im Rahmen des Gesellschaftszwecks Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und betreiben und sich an anderen Unternehmen beteiligen; kann im Rahmen des Gesellschaftszwecks Mittel am Kredit- und Kapitalmarkt aufnehmen sowie Grundstücke erwerben, belasten und veräussern.
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