Die kirchliche Stiftung bezweckt mit ihren Erträgnissen und eventuell dessen Kapitalien: a. nach freiem Ermessen religiös-karitative Werke mit ausgesprochenem katholischen Charakter der inländischen und ausländischen Missionen zu unterstützen. b. den Gottesdienst in der Diaspora zu fördern. c. Subventionierung von Kirchenbauten. d. Subsidien besonderer Art zu leisten, falls die Verhältnisse dies bedingen.
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