Die Stiftung bezweckt die Verwaltung unentgeltlicher Vermögenszuwendungen für kirchliche Zwecke, insbesondere die finanzielle Förderung und Unterstützung von kirchlichen Organisationen. Sie bezweckt namentlich - soweit nicht Dritte zuerst dafür verantwortlich sind -, mit ihren Erträgen zum Betrieb und zum Unterhalt der St. Antoniuskirche Celerina beizutragen, um so der römischkatholischen Kirche die Ausübung des Gottesdienstes und der Seelsorge im Gebiet der kirchenrechtlich umschriebenen Pfarrei Celerina und den römisch-katholischen Einwohnern dieses Pfarreigebietes die Erfüllung ihrer kirchlich-religiösen Pflichten zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Die Stiftung hat darüber hinaus den Zweck, aus ihren Erträgen den Unterhalt und die Restaurierung von römisch-katholischen Kirchen und Pfarrhäusern im Kanton Graubünden zu unterstützen, soweit ihre Erträge dafür ausreichen.
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