Erbringen von Rechtsdienstleistungen im In- und Ausland durch in der Schweiz registrierte Anwälte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte sowie andere qualifizierte Beraterinnen und Berater, sodann Erbringen von notariellen Dienstleistungen durch Urkundspersonen des Kantons Aargau im Rahmen des Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes des Kantons Aargau sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, soweit sie dem Hauptzweck dienen; kann alle kommerziellen und finanziellen Geschäfte durchführen, die ihrem Hauptzweck dienen sowie Zweigniederlassungen errichten.
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