Der Verein Kunstfabrik sieht seine Aufgaben darin, einen Ort zu schaffen, wo Menschen mit geistiger Behinderung lernen und arbeiten können. Dazu werden Plätze mit der nötigen Infrastruktur und Begleitung geschaffen, so dass Menschen mit geistiger Behinderung in optimalen Bedingungen (unter Einbezug der UN BRK-Vereinbarung) eine Ausbildung in Gestaltung erhalten, ihre Stärken, Kreativität und Talente gefördert werden, um so zu grösserer Selbstständigkeit zu gelangen und sinnvolle Arbeit leisten können. Der Verein kann alle Mittel ergreifen oder Organisationen konstituieren, die zur Erreichung seines Zweckes geeignet sind. Er kann Genossenschaften, Stiftungen und andere Organisationen gründen, Liegenschaften pachten, erwerben, erstellen, verpachten, vermieten sowie belehnen lassen.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
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Kunstfabrik, in Wetzikon (ZH), CHE-405.425.596, Verein (SHAB Nr. 31 vom 14.02.2017, S.0, Publ. 3344953). Statutenänderung: 20.03.2025. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.]. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Bless, Elisabeth Hedwig, genannt Lisa, von Flums, in Dürnten, Präsidentin des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Casty, Werner, von Trin, in Wetzikon (ZH), Präsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Bless, Niklas Philippe, von Flums, in Adliswil, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Kunstfabrik, in Wetzikon ZH, CHE-405.425.596, Morgentalweg 39/41, 8620 Wetzikon ZH, Verein (Neueintragung). Statutendatum: 30.11.2016. Zweck: Der Verein Kunstfabrik sieht seine Aufgaben darin, einen Ort zu schaffen, wo Menschen mit geistiger Behinderung lernen und arbeiten können. Dazu werden Plätze mit der nötigen Infrastruktur und Begleitung geschaffen, so dass Menschen mit geistiger Behinderung in optimalen Bedingungen (unter Einbezug der UN BRK-Vereinbarung) eine Ausbildung in Gestaltung erhalten, ihre Stärken, Kreativität und Talente gefördert werden, um so zu grösserer Selbstständigkeit zu gelangen und sinnvolle Arbeit leisten können. Der Verein kann alle Mittel ergreifen oder Organisationen konstituieren, die zur Erreichung seines Zweckes geeignet sind. Er kann Genossenschaften, Stiftungen und andere Organisationen gründen, Liegenschaften pachten, erwerben, erstellen, verpachten, vermieten sowie belehnen lassen. Mittel: Mitgliederbeiträge, Erträge des Vereinsvermögens, Zuwendungen. Eingetragene Personen: Bless, Elisabeth Hedwig, genannt Lisa, von Flums, in Dürnten, Präsidentin des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bless, Markus, von Flums, in Dürnten, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Casty, Werner, von Trin, in Wetzikon ZH, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
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