Die Gesellschaft bezweckt die Vermögensverwaltung gemäss Art. 17 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG; SR 954.1). Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, welche zur Förderung des Zweckes als geeignet erscheinen. Sie kann insbesondere auch Grundstücke kaufen oder verkaufen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an ähnlichen Unternehmungen beteiligen.
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