Der Zweck der Gesellschaft besteht im Betrieb von Sport- und Veranstaltungshallen in Winterthur. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte vornehmen, die bestimmt oder geeignet sind, das Unternehmen zu fördern oder zu erleichtern. Sie kann insbesondere im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Gesellschaften beteiligen, sowie Grundeigentum erwerben, belasten oder verkaufen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Benützung der Hallen wird in einem Vertrag zwischen der Stadtgemeinde Winterthur und der Eulachhallen AG geregelt.
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