Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber der der Stiftung angeschlossenen Firmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz sowie für deren Angehörige und Hinterlassene durch Gewährung von Leistungen in den Fällen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Die Stiftung bezweckt ferner die Fürsorge zugunsten der Arbeitnehmer in Notlagen, wie Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen ausser zu Vorsorgezwecken keine Leistungen erbracht werden, zu denen die angeschlossenen Arbeitgeber rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste schulden oder üblicherweise ausrichten (wie Grundlohn, Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke usw.).
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