Die Genossenschaft bezweckt das Führen/Betreiben des Berghauses Engelberg als Beherbergungsbetrieb, selbständig oder durch Dritte. Die Genossenschaft kann die Liegenschaft einem Dritten vermieten oder im Baurecht vergeben, mit dem Zweck, auf der Liegenschaft eine Beherbergung zu betreiben. Die Genossenschaft kann alle mit diesem Zweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehenden Geschäfte tätigen.
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