Die Kasse ist eine Krankenkasse im Sinne von Art. 2 und 5 KVAG, die Versicherungsleistungen im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung und im Bereich der privaten Zusatzversicherungen gemäss dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall und Mutterschaft erbringt. Die Kasse kann sich unter Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Vorgaben Verbänden und Organisationen anschliessen, Zweigniederlassungen errichten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Die Kasse fördert die Verhütung von Krankheiten durch Aufklärung und unterstützt entsprechende Bestrebungen.
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