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Basel · Institutionen für Menschen mit Behinderung

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CHE104963116
Stiftung
Wallstr. 16, 4051 Basel

Die Stiftung bezweckt, drogenabhängigen und drogengefährdeten Menschen Überlebenshilfen und Therapieangebote zur Verfügung zu stellen. Sie kann zu diesem Zweck im besonderen stationäre Behandlungs- und Betreuungseinrichtungen schaffen und betreiben, ambulante Anlaufstellen und Betreuungsprogramme einrichten und durchführen und andere Institutionen mit derselben Zielsetzung fördern oder unterstützen. Sie verfolgt die Bestrebungen in der allgemeinen Jugendarbeit und setzt sich für eine Liberalisierung der Drogenpolitik ein. Die Stiftung nimmt Aufgaben im Rahmen der staatlichen Drogenhilfe wahr und arbeitet mit Fachleuten zusammen.

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Haus Gilgamesch

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Hausordnung 1. Als Teil der Gemeinschaft tragen Sie dieser gegenüber Mitverantwortung und Sie sind ihr Rechenschaft schuldig. Ihre Intimsphäre und die Ihrer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner hingegen werden gegenseitig respektiert. 2. Für Ihren Wohnraum und Ihre persönlichen Gegenstände sind Sie selbst verantwortlich. Ihr Zimmer können Sie in Absprache mit dem Team nach Ihrem Geschmack einrichten. Sie müssen es allerdings beim Austritt so verlassen, wie Sie es angetroffen haben. Aus Brandschutzgründen dürfen keine Kerzen angezündet werden. 3. Ruhe und Schlaf sind wichtig. Auf Ihre Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, Nachbarschaft und Umgebung ist Rücksicht zu nehmen und die Nachtrufe (22.00-07.00 Uhr) ist einzuhalten. 4. Zu den Räumlichkeiten und Einrichtungen ist Sorge zu tragen. Diese sind so zu verlassen, wie auch Sie sie gerne antreffen würden. 5. Gäste sind willkommen; dies nach Tagesprogramm bis längstens 20 Uhr. Besuche müssen allerdings dem Team und den anderen Klientinnen und Klienten bekannt gegeben werden. Sie sind für das Verhalten Ihrer Gäste verantwortlich. Im Zeitraum 20.00-08.12 Uhr ist lediglich ihre Partnerin/ ihr Partner im Haus toleriert. 6. In den gemeinschaftlichen Räumen sowie währen den kollektiven Freizeitaktivitäten ist der Konsum nicht-verschriebener psychotroper Substanzen verboten. Verkaufen / Verschenken von Suchtmittel und Medikamenten im Hause ist verboten. Gemeinschaftlicher Suchtmittelkonsum unserer Klientinnen und Klienten ist generell verboten. 7. Gewaltandrohung, Gewaltanwendung, Diebstahl und mutwillige Beschädigung sowie Nichteinhalten der Hausordnung bzw. der Weisungen des Teams werden nicht toleriert und können zum Ausschluss führen. 2 20 2 ia M | 11 u ko D -3 M Q | g nu dr os ua H 04 Haus Gilgamesch | Herrenweg 8 | 4054 Basel | Schweiz | 061 301 38 42 | info@gilgamesch.ch | www.gilgamesch.ch

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