Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Bank und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörigen und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; Einbezug in den Versicherungsschutz der Stiftung von Mitgliedern des Verwaltungsrates und von weiteren Personen, die für die Bank tätig sind; Ausrichtung von Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; Erbringung der Arbeitgeberbeiträge aus Mitteln der Stiftung, wenn von den Arbeitgebern vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind.
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