Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, sowie deren Angehörige und Hinterbliebene, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Tod, Krankheit, Unfall und anderweitig unverschuldeter Notlage. Die Stiftung kann auch Zuwendungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen machen, denen die Stifterfirma angeschlossen ist. Insbesondere können auch reglementarische Arbeitgeberbeiträge im Rahmen der genannten Vorsorgeeinrichtungen finanziert werden.
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