Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihrer Mitglieder gesunden und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie sucht diesen Zweck zu erreichen durch: Übernahme von Land im Baurecht oder zu Eigentum; Erstellen von Wohnhäusern; Vermietung der Wohnungen gemäss Priorität des Art. 3 a-c der Statuten und in letzter Linie an die übrigen BewerberInnen im Rahmen deren ausgewiesenen Bedürfnisse. Pflichten neu: Genossenschafter, welche eine Wohnung mieten, haben nach Massgabe der Statuten weitere Anteilscheine zu übernehmen.
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